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Tinder, Bumble und Co. für Beamte – 5 Tipps, die Sie beachten sollten

„Z 45 Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2022 – 2 WRB 2.21 –). Dieser Satz stand in einem Tinder-Profil einer Soldatin. Der Satz könnte Ihnen in ähnlicher Form in jedem anderen Dating-Profil begegnen. In heutigen Zeiten auf den ersten Blick eine übliche Beschreibung dessen, was Menschen auf der Suche nach Liebe, Beziehung und/oder Sex suchen. Doch der Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zeigt es, so ganz unproblematisch scheint der Text nicht gewesen zu sein. Und tatsächlich wurde mit dem Beschluss eine Disziplinarmaßnahme im Zusammenhang mit diesem Satz aufrechterhalten.

Ein Dating-Profil kann zu einer Disziplinarmaßnahme führen

Spätestens mit dieser Entscheidung ist klar, dass das Dating-Profil einer Beamtin oder eines Beamten auf Tinder, Bumble und Co. zu einer Disziplinarmaßnahme führen kann. Beamtinnen und Beamte, die ein Dating-Profil auf Tinder, Bumble und Co. einrichten sollten sich daher bewusst sein, dass der Dienstherr grundsätzlich auf das Profil aufmerksam werden kann. Als Beamtin oder Beamter müssen Sie aber nicht befürchten, dass der Dienstherr auf Dating-Apps ohne Anlass gezielt nach Ihrem Profil sucht und Sie kontrolliert. Dazu dürften den Dienstherren ohnehin die sachlichen und personellen Mittel fehlen. Aber in dem oben genannten Beispiel wurde der Dienstherr durch einen anonymen Hinweisgeber auf das Profil hingewiesen. Über das Motiv der hinweisgebenden Person kann ich nur spekulieren – gegenüber der betroffenen Soldatin dürfte es nicht wohlwollend gemeint gewesen sein. Ohne den anonymen Hinweis hätte sich kein Disziplinarvorgesetzter und kein Gericht mit dem Dating-Profil beschäftigt.

Die Entscheidung des Gerichts wurde in den Medien breit besprochen und kritisiert. Auch in der Rechtswissenschaft hat die Entscheidung eine kritische Rezension erfahren. Ich selbst bin der Meinung, dass die Entscheidung viele Fragen aufwirft. Als ich die Entscheidung das erste Mal zu Ende gelesen hatte, war mein Eindruck, dass hätte auch ganz anders entschieden werden können. Dieser Eindruck hat sich bis heute gehalten. Ich empfinde den Beschluss als unbeholfen. Das Bundesverwaltungsgericht scheint dem Beschluss selbst keine größere Bedeutung beimessen zu wollen. Die Entscheidung soll nicht für die Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen sein.

An der Entscheidung ist zumindest gut, dass die Vielfalt der Gesellschaft im staatlichen Dienst und in den Köpfen der Richterinnen und Richter angekommen ist und für sich allein Beamtinnen und Beamten keine Probleme mehr bereitet. Die Zeit der Kießling-Affäre liegt zum Glück schon lange zurück. Damals wurde ein General der Bundeswehr, Günter Kießling, aus dem Dienst entlassen. Ihm wurde vorgeworfen, wegen angeblicher Homosexualität erpressbar zu sein. Dieser Vorwurf erwies sich nicht als haltbar.

Die Entscheidung zeigt aber auch, dass das auf einem Dating-Profil beschriebene Sexualleben einer Beamtin oder eines Beamten Zweifel an der moralischen Integrität begründen und zu disziplinarrechtlichen Problemen führen kann.

Worauf Sie in Ihrem Dating-Profil achten sollten

In diesem Blog-Artikel gebe ich Ihnen ein paar Tipps, worauf Sie in einem Dating-Profil bei der äußeren Gestaltung und Formulierung achten können, wenn Sie Beamtin oder Beamter sind. Mit den Tipps können Sie den an Beamtinnen und Beamten gestellten Integritätserwartungen durch den Dienstherrn besser gerecht werden.

Denn eines ist klar – Dating-Apps Tinder, Bumble und Co. sind für Beamtinnen und Beamte grundsätzlich erlaubt. Sie dürfen Sie nutzen. Die Partnervermittlungsdienste sind ein zeitgemäßer Weg, um eine Partnerin oder ein Partner für Liebe, Beziehung oder auch nur Sex zu finden.

Keine strafbaren Inhalte

Nehmen Sie in Ihr Dating-Profil keine strafbaren Inhalte auf. Das sollte selbstverständlich sein. Ist es aber leider nicht. Die Anbieter von Datingportalen haben diesen Punkt sicher nicht umsonst mehr oder weniger klar in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen mit aufgenommen.

Insbesondere wenn Sie ein Familienmensch sind und deutlich machen möchten, dass Sie Kinder haben, passen Sie auf, welche Bilder Ihrer Kinder Sie mit in ein Dating-Profil nehmen. Empfehlenswert ist natürlich gar keine Bilder der eigenen Kinder ins Profil aufzunehmen, sodass ein nicht zu kontrollierender Personenkreis davon Kenntnis erlangt. Zudem laufen Sie Gefahr, dass Sie – je nachdem, welches Bild Sie ausgewählt haben – sich dem Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und/oder des Besitzes kinderpornographischer Inhalte aussetzen. Statt eines Bildes könnten Sie zum Beispiel besser im Profiltext lediglich erwähnen, dass Sie Vater oder Mutter sind. Für den Anfang dürfte das reichen.

Dienstanweisungen beachten

Als Beamtin oder Beamter sollten Sie bei der Gestaltung Ihres Dating-Profils die für Sie geltenden Dienstanweisungen berücksichtigen. Keine Sorge, bisher habe ich keine Dienstanweisung, Richtline oder Vorschrift gefunden, die Ihnen konkret vorschreibt, wie Sie Ihr Dating-Profil gestalten müssen. Aber eine mittelbare Wirkung kann sich aus Dienstvorschriften schon ergeben. So ist es nicht selten Polizeianwärterinnen und -anwärtern untersagt, von sich Bilder in Uniform auf Social-Media zu posten. Dating-Profile zähle ich jetzt mal im weiten Sinne dazu. Gerade wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eine Uniform erhält, ist nicht selten stolz darauf. Die Verlockung ist dann natürlich groß, das auch zu zeigen. Und gerade jüngere Beamtinnen und Beamte bewegen sich noch eher auf Datingportalen. Sie laufen besonders Gefahr, hier Bilder einzusetzen, die ihnen Probleme mit dem Dienstherrn bescheren können.

Dienstliche Stellung berücksichtigen

Wenn Sie Inhalte in Ihrem Dating-Profil aufnehmen, haben Sie bitte immer Ihre besondere Stellung als Beamtin oder Beamter im Hinterkopf. Mit Ihrem Beamtenverhältnis haben Sie nämlich nicht nur Rechte erhalten, sondern auch Pflichten übernommen. 

Wenn Sie Inhalte in Ihrem Dating-Profil aufnehmen sollten Sie darauf achten, dass Sie damit nicht die verfassungsmäßigen Grundlagen des Staates infrage stellen. Als Beamtin oder Beamter befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Das bedeutet unter anderem, dass sie bereit sind, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlich-demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren und bereit sind, für sie einzutreten. Dies schließt nicht aus, an Erscheinungen dieses Staates Kritik zu üben und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse mit den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln einzutreten, solange in diesem Gewand nicht ebendieser Staat und seine verfassungsmäßige Grundlage in Frage gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 – 2 C 25/17 –, BVerwGE 160, 370–396, zitiert nach juris). Ich hoffe, dass Sie Ihr Dating-Profil nicht so gestalten, dass Sie mit dem Dienst- und Treueverhältnis in Schwierigkeiten geraten. Aber denkbar ist das. Gerade während der Coronazeit haben viele Beamtinnen und Beamte sich mit der Verbreitung von Memes, GIFs und Bildern von sogenannten „Querdenkern“ auf WhatsApp, Facebook etc. disziplinarrechtlich in erhebliche Schwierigkeiten gebracht – selbst dann, wenn das nur als schlechter Witz gemeint war.

In dem am Anfang beschriebenen Fall der Soldatin wurde auf die Stellung als Dienstvorgesetzte abgestellt. Abstrakt bedeutet das für Sie, dass Sie sich klar werden müssen, ob gegebenenfalls von Ihnen eine besondere Position gegenüber Dritten besteht. Auf Dating-Plattformen kann Ihr Profil zum Beispiel bei Dienstvorgesetzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesehen werden. Als Lehrerin oder Lehrer könnte Ihr Profil von Schülerinnen oder Schülern gesehen werden. Machen Sie sich bitte immer klar, ob Sie für andere eine Vorbildrolle (in einer gewichtigen) Führungsposition haben.

Mir ist dabei klar, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der jeder sein Dating-Profil so gestalten können soll, wie er es sich wünscht. Aber der oben beschriebene Fall zeigt, dass dies noch eine Wunschvorstellung zu sein scheint und sich aus einem Dating-Profil grundsätzlich für Beamtinnen und Beamte Probleme ergeben können, aber nicht müssen.

Profilfoto und Profiltext – Sicherheit beachten

Das was ich Ihnen bisher an Tipps gegeben habe, gilt natürlich für Profilfotos und -texte gleichermaßen.

Welche Texte und Bilder sinnvoll zu einem Match führen, erfahren Sie in der Regel auf den einzelnen Datingportalen. Ich empfehle Ihnen die Seiten der Anbieter einmal ganz in Ruhe durchzulesen. Dort erhalten Sie nicht nur sinnvolle Tipps, sondern auch Sicherheitshinweise.

Wenn Sie zulässigerweise ein Bild von der Arbeit verwenden können sollten, beachten Sie, dass Sie sich dann damit exponieren und vielleicht sogar so erkannt werden können. Das bedeutet, dass jemand konkret herausfinden kann, wo Sie arbeiten. In einer „interessanten Zeit“ wie heute, kann das für Sie auch zu einer Gefahr werden. Nehmen wir einmal an, eine Bürgerin oder ein Bürger erkennt Ihren Arbeitsplatz vom Behördengang wieder, weil Sie z.B. ein Bild von sich in der Behörde verwendet haben oder in Ihrem Profiltext sogar geschrieben haben, wo Sie arbeiten: Im schlimmsten Fall erscheint das ungewollte „Match“ bei Ihnen in der Dienststelle. Die Szenen, die sich dann abspielen können, können für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zur Gefahr für Leib und Leben werden.

Locker bleiben

Als Rechtsanwalt ist mir klar, dass ich mit meinen Hinweisen Unwohlsein, Unbehagen, vielleicht sogar Angst auslösen kann. Das ist dann ein Indiz dafür, dass Sie ein gesundes Störgefühl besitzen und sich kritisch hinterfragen können. Aber bleiben Sie bitte locker. Andere Menschen zu daten und kennenzulernen ist erst einmal eine wunderschöne Sache, die Spaß machen kann und soll. Mit meinen Tipps im Hinterkopf wünsche ich Ihnen viele gute Matchs und gute Begegnungen mit anderen Menschen.

Was tun bei Problemen?

Wenn Ihnen Ihr Dating-Profil doch einmal beamtenrechtlich Schwierigkeiten bereiten sollte, dann melden Sie sich gerne bei mir. Dann können wir in einem Erstberatungsgespräch in Ruhe besprechen, was in Ihrer konkreten Situation dann zu tun ist.

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