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Beamte sind aufgrund des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses verpflichtet, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dem Dienstherrn Überzahlungen anzuzeigen. ...
Eine Lehrerin wollte den Dienstort wechseln und ließ sich hierzu entlassen. Der Dienstherr lehnte ihren ...
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