Mail

kanzlei@elblaw.de

Telefon

+49 (0) 40 411 89 38-0

Bürozeiten

Mo–Do 8.30–17 Uhr / Fr 8.30–16 Uhr

Was ist Beamtenrecht?

31. Juli 2023

Wenn Sie sich mit der Frage „Was ist Beamtenrecht?“ beschäftigen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie bereits Beamtin oder Beamter sind.

Wenn (noch) nicht, interessieren Sie sich vielleicht für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Auf jeden Fall gehören Sie sicher zu den Menschen, die sich alleine von dem Wort „Recht“ nicht abschrecken lassen.

Für Sie wird das nur Vorteile mit sich bringen. Denn wenn Sie sich mit „Ihrem“ Recht beschäftigen, wissen Sie eher, welche „Spielregeln“ gelten. Und wer die „Spielregeln“ kennt, lässt sich von anderen seltener oder gar nicht mehr „einen Bären aufbinden“.

Die Anderen, das sind im Beamtenrecht zum Beispiel Dienstvorgesetzte, Personalabteilungen und nicht selten die eigenen Kolleginnen und Kollegen von der Dienststelle.

Gleich vorweg: Die Anderen meinen das nicht immer böse, sondern wissen es häufig selbst nicht besser.

Wenn Sie Ihr Recht kennen, werden Sie lernen, welche Erwartungen Sie an Ihren Dienstherrn haben können und welche vielleicht eher nicht.

Wenn Sie Ihr Recht kennen, werden Sie Ihr Berufsleben besser nach Ihren Bedürfnissen ausrichten können.

Wenn Sie Ihr Recht kennen, werden Sie auch schneller merken, wann Sie einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht zurate ziehen müssen oder sollten.

Und – jetzt halten Sie sich bitte fest – wenn Sie Ihr Recht kennen, kann das sogar Spaß machen!

2. Das Beamtenverhältnis

Das Beamtenrecht regelt das Verhältnis zwischen den Beamtinnen und Beamten zu ihren Dienstherren (sog. Beamtenverhältnis).

Dienstherren sind in Deutschland zum Beispiel der Bund, die Länder und die Kommunen.

Es gibt aber noch andere Formen von Dienstherren. Um Sie hier nicht zu verwirren, lasse ich die an dieser Stelle außen vor.

Nur Dienstherren können Beamte haben. Wer Dienstherr sein kann, wird über Gesetze geregelt.

Beamtinnen und Beamte sind Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bei den Dienstherren. Sie stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Dieses Beamtenverhältnis begründet für Beamtinnen und Beamte besondere Rechte und Pflichten.

Durch ihre Rechte und Pflichten unterscheiden sich Beamtinnen und Beamte erheblich von den anderen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, und zwar den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Für sie gelten Tarifverträge, die auf Beamtinnen und Beamte keine Anwendung finden. Ein häufig betonter Unterschied ist auch der, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer streiken dürfen.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht. Das ist ein anderes Rechtsgebiet, auf das ich in diesem Blog nicht eingehen werde. Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst sind und Fragen zum Arbeitsrecht haben, empfehle ich Ihnen sich im Zweifel an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

3. Übersicht zum Beamtenrecht

Wenn Sie sich mit dem Beamtenrecht beschäftigen, ist es wichtig zu wissen, dass das Beamtenverhältnis durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt wird.

Für private Regelungen zwischen Beamtinnen und Beamten mit ihren Dienstherren ist kein Raum. Alles knüpft an eine Regelung an. So können Sie als Beamtin oder Beamter zum Beispiel Ihr „Gehalt“ nicht frei verhandeln, sondern werden nach dem für Sie geltenden Besoldungsgesetz besoldet.

Die folgende Darstellung ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hoffe, Ihnen aber einen Überblick über die wichtigsten Gesetze geben zu können.

3.1. Übersicht zu den Gesetzen auf Bundesebene

Das Recht der Beamtenverhältnisse auf Bundesebene wird unter anderem geregelt durch:

  • Grundgesetz (GG)
  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
  • Beurteilungsrichtlinien (BeurtRL u.a.)
  • Bundesbesoldungsgesetz
  • Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV)
  • Bundesdisziplinargesetz (BDG)
  • Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
  • Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
  • Arbeitszeitverordnung (AZV)
  • Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)
  • Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
  • Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
  • Trennungsgeldverordnung (TGV)
  • Bundesleistungsbesoldungsverordnung (BLBV)
  • Dienstjubiläumsverordnung (DJubV)
  • Bundesreisekostengesetz (BRKG)
  • Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
  • Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

3.2. Übersicht zu den Gesetzen auf Landesebene (am Beispiel Hamburg)

Das Recht der Beamtenverhältnisse auf Landesebene wird meistens durch gleichnamige Vorschriften auf Landesebene geregelt. Im Folgenden finden Sie am Beispiel von Hamburg die Regelungen, die unter anderem das Beamtenrecht regeln:

  • Grundgesetz (GG)
  • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
  • Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) (nur noch teilweise in Kraft)
  • Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG)
  • Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)
  • Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (HmbLVO-AllgD)
  • Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung)
  • Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr (HmbLAPO-Fw)
  • Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (HmbLVO-GesSozD)
  • Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (HmbLVO-GesSozD)
  • Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei (HmbLVO-Pol)
  • Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Steuerverwaltung (HmbLVO-Steuer)
  • Verordnung über die Laufbahnender Fachrichtung Technische Dienste (HmbLVO-TechnD)
  • Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (HmbLVO-WissD)
  • Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (BeurtRL-FHH)
  • Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
  • Hamburgische Nebentätigkeitsverordnung (HmbNVO)
  • Hamburgisches Disziplinargesetz (HmbDG)
  • Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
  • Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO)
  • Arbeitszeitverordnung (ArbzVO)
  • Hamburgische Erholungsurlaubsverordnung (HmbEUrlVO)
  • Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO)
  • Trennungsgeldverordnung
  • Hamburgisches Reisekostengesetz (HmbRKG)
  • Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG)

4. Das Beamtenrecht ist im Wandel

Das Beamtenrecht ist immer im Wandel. Fortlaufend wurden und werden die Vorschriften des Beamtenrechts geändert und angepasst. Größere Reformen haben aber eher Seltenheitswert. Das liegt vermutlich auch daran, dass ein so umfangreich geregelter Rechtsbereich nicht einfach mal eben neu geordnet werden kann und es sinnvoll ist, gleiche oder ähnliche Regelungen bei den Dienstherren in Deutschland zu haben.

5. Schluss

Ich bin stolz auf Sie!

Sie haben bis hierher gelesen und sich einen Überblick über „Ihr“ Recht verschafft.

Jetzt wissen Sie vielleicht schon, in welcher Vorschrift Sie etwas nachlesen wollen, was Sie schon immer interessiert hat.

Vielleicht rufen Sie im Internet auch nur das Beamtengesetz oder das Beamtenstatusgesetz auf und lesen das Inhaltsverzeichnis, um einen ersten Überblick zu gewinnen.

Und wenn Sie mal eine rechtliche Beratung oder Vertretung suchen, wissen Sie jetzt, wo Sie mich finden. Ich berate und vertrete Beamtinnen und Beamte deutschlandweit. Aufgrund der räumlichen Nähe vertrete ich viele Beamtinnen und Beamte aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Ähnliche Beiträge
Ernennungsurkunde
Ernennungsurkunden von Beamten können nichtig sein. Was dann zu tun ist, erfahren Sie hier. ...
Reaktivierung durch den Dienstherrn
Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt wurden, können auf Veranlassung des Dienstherrn ...
Ruhestand

Was viele Beamtinnen und Beamten nicht wissen: Mit dem Eintritt oder der Versetzung in den ...