Was verdienen Beamtinnen und Beamte? Für Sie als Beamtinnen und Beamte ist es elementar sich mit dieser Frage auszukennen. Nur so sind Sie in der Lage Ihre Bezügemitteilung auf etwaige Fehler zu kontrollieren und gegebenenfalls geltend zu machen. Immer wieder kommt es vor, dass Beamtinnen und Beamten zu wenig Besoldung erhalten. Es kann auch sein, dass zu viel Besoldung ausgezahlt wird, auf die Sie als Beamtin oder Beamter keinen Anspruch haben. Dann droht Ihnen eine Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge.
Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Besoldung von Beamtinnen und Beamten. Tiefergehende Fragen und Probleme zum Thema Besoldung werden in weiteren Beiträgen separat behandelt.
Wo ist die Besoldung geregelt?
Diese Frage wird durch die Besoldungsgesetze des Bundes und der Länder gesetzlich geregelt.
Die Besoldungsgesetze können sich zum Teil erheblich unterscheiden. Es ist daher immer sinnvoll, dass Sie sich als Beamtin oder Beamter mit dem für Sie geltenden Besoldungsgesetz beschäftigen und wenn möglich auch auskennen.
Woraus besteht die Besoldung?
In den Besoldungsgesetzen wird bestimmt, dass die Besoldung aus mehreren Dienstbezügen und sonstigen Bezügen bestehen kann.
Zu den Dienstbezügen gehören grundsätzlich das Grundgehalt, der Familienzuschlag, etwaige Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung.
Zu den sonstigen Bezügen gehören die Anwärterbezüge, jährliche Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, leistungsorientierte Besoldung, Zuschläge und Zuwendungen, Prämien. Gerade bei den sonstigen Bezügen gibt es von Bundesland zu Bundesland sowie zum Bund zum Teil erhebliche Unterschiede.
Erhöht sich die Besoldung mit der Zeit?
Die Besoldung erhöht sich grundsätzlich mit der Zeit. Denn der Besoldung liegt der Dienstbezug des Grundgehalts zugrunde. Das Grundgehalt steigt nach Ablauf von Erfahrungszeiten. Die Erfahrungszeiten sind bei Bund und Ländern sehr unterschiedlich geregelt, sodass eine allgemeine Darstellung hier nicht sachdienlich ist.
Da das Grundgehalt mit anderen Dienstbezügen und sonstigen Bezügen gezahlt wird, kann jedoch nicht per se von einer einheitlichen Erhöhung der Besoldung ausgegangen werden. Denn das mitunter zeitliche Zusammenspiel von Bezügen kann dazu führen, dass zwar das Grundgehalt mit der Zeit steigt, andere Bezüge aber hinzukommen oder wegfallen. Gerade letzteres kann dazu führen, dass die Besoldung niedriger ausfallen kann.
Was kann mit der Besoldung passieren?
Mit der Besoldung kann eine ganze Menge passieren. Je nach der konkreten Situation einer Beamtin oder eines Beamten, kann sich die Besoldung erhöhen, verringern, angerechnet sowie weitergezahlt werden. Zuviel gezahlte Besoldungsbestandteile können auch zurückgefordert werden.
Auf der Grundlage des Bundesbesoldungsgesetzes (BBG) und des Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) können – im groben Überblick genannt – die folgenden Punkte zu einer Veränderung der Besoldung führen.
- Weitergewährung der Besoldung in den einstweiligen Ruhestand
- Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- Besoldung bei Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
- Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- Zusammentreffen von Einkünften nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments mit Besoldung
- Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Verjährung von Ansprüchen
- Rückforderung von Bezügen
- Anpassung der Besoldung
- Aufwandsentschädigungen
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Besoldung auch durch eine Disziplinarmaßnahme niedriger ausfallen kann. Fragen des Disziplinarrechts werden in separaten Artikeln in der Rubrik zum Disziplinarrecht behandelt.
Wieviel verdienen Beamtinnen und Beamte?
Wieviel eine Beamtin oder ein Beamter verdient, kann nicht pauschal beantwortet werden und richtet sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall. Je nach Bund oder Bundesland können sich dabei Unterschiede ergeben.
Um Ihnen eine (grobe) Einschätzung davon zu geben, was eine Beamtin oder ein Beamter beim Bund in der Besoldungsgruppe A verdient, finden Sie hier einen Auszug der Tabelle über das Grundgehalt.
Besol- dungs- gruppe | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) | |||||||
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | |
A 3 | 2 370,74 | 2 424,23 | 2 477,74 | 2 520,81 | 2 563,87 | 2 606,95 | 2 650,03 | 2 693,09 |
A 4 | 2 420,35 | 2 484,28 | 2 548,22 | 2 599,12 | 2 650,03 | 2 700,93 | 2 751,81 | 2 798,82 |
A 5 | 2 438,59 | 2 518,20 | 2 582,14 | 2 644,81 | 2 707,47 | 2 771,42 | 2 834,04 | 2 895,40 |
A 6 | 2 490,79 | 2 583,48 | 2 677,42 | 2 749,20 | 2 823,61 | 2 895,40 | 2 974,99 | 3 044,17 |
A 7 | 2 614,79 | 2 697,03 | 2 805,37 | 2 916,26 | 3 024,59 | 3 134,23 | 3 216,46 | 3 298,67 |
A 8 | 2 766,18 | 2 865,38 | 3 005,00 | 3 145,99 | 3 286,92 | 3 384,81 | 3 483,99 | 3 581,88 |
A 9 | 2 985,43 | 3 083,32 | 3 237,34 | 3 393,94 | 3 547,92 | 3 652,61 | 3 761,51 | 3 867,71 |
A 10 | 3 195,55 | 3 329,98 | 3 524,46 | 3 719,80 | 3 918,78 | 4 057,26 | 4 195,70 | 4 334,22 |
A 11 | 3 652,61 | 3 858,28 | 4 062,62 | 4 268,31 | 4 409,46 | 4 550,62 | 4 691,78 | 4 832,97 |
A 12 | 3 916,11 | 4 159,44 | 4 404,10 | 4 647,41 | 4 816,81 | 4 983,50 | 5 151,55 | 5 322,29 |
A 13 | 4 592,31 | 4 820,84 | 5 048,02 | 5 276,57 | 5 433,86 | 5 592,51 | 5 749,77 | 5 904,36 |
A 14 | 4 722,70 | 5 017,10 | 5 312,87 | 5 607,27 | 5 810,26 | 6 014,63 | 6 217,60 | 6 421,96 |
A 15 | 5 772,62 | 6 038,82 | 6 241,80 | 6 444,82 | 6 647,81 | 6 849,46 | 7 051,12 | 7 251,40 |
A 16 | 6 368,18 | 6 677,40 | 6 911,29 | 7 145,22 | 7 377,79 | 7 613,07 | 7 846,97 | 8 078,22 |
Was tun bei Problemen?
Als Beamtin oder als Beamter sollten Sie Ihre Bezügemitteilungen die Sie von Ihrem Dienstherrn erhalten ordentlich kontrollieren. Denn wenn Sie zu wenig gezahlt bekommen, ergibt sich nicht automatisch später die Pflicht des Dienstherrn, die säumigen Bezüge nachzuzahlen. Hat der Dienstherr Ihnen hingegen zu hohe Bezüge gezahlt, dann ist er grundsätzlich berechtigt die Bezüge von Ihnen zurückzufordern. Gerade das kann für Beamtinnen und Beamte sehr unangenehm werden. Ich empfehle Ihnen, sich bei Problemen mit den Bezügen an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf den Bereich des Beamtenrechts spezialisiert hat.