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Charakterliche Eignung von Beamtinnen und Beamten – Post in WhatsApp Chatgruppe

Voraussetzung der Verbeamtung ist – unter anderem – die charakterliche Eignung des Bewerbers.

Charakterlich geeignet ist, wer nach einer prognostischen Einschätzung der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird.

Wann fehlt es an der charakterlichen Eignung?

Die charakterliche Eignung kann bereits bei Zweifeln an ihr abgesprochen werden. Daher birgt der sehr unbestimmte Begriff ein erhebliches Streitpotenzial vor allem dann, wenn die Entscheidungsträger eigene moralische Vorstellungen in die Beurteilung einfließen lassen.

Aufgrund des Konfliktpotenzials hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer wieder damit auseinandergesetzt, wann einer Bewerberin oder einem Bewerber die charakterliche Eignung fehlt.

Vorsicht in Chatgruppen geboten!

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Fall entschieden, dass ein Polizeianwärter charakterlich ungeeignet sei (vgl. VG Gießen, Urteil v. 04.08.2021, Az.:5 K 509/20. Gl). Der Mann (und Kläger) hatte laut der Pressemitteilung des Gerichts ein Bild in einer WhatsApp-Gruppe gepostet auf dem das Firmenlogo des Waffenherstelles Heckler & Koch zu sehen war sowie der Slogan „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“. Auf dem Bild war zudem die Nahaufnahme eines Zielfernrohrs einer Waffe zu sehen, die auf einen bärtigen Mann gerichtet war. In der WhatsApp-Gruppe sollen unter anderem noch Bilder und Dateien mit rassistischem und menschenverachtendem Inhalt versendet worden sein.

Der Antrag des Polizeianwärters auf Verbeamtung war wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung vom Dienstherrn abgelehnt worden. Der Dienstherr begründete die Ablehnung damit, dass der Polizeianwärter durch das Posten des Bildes den Anschein gesetzt habe, sich mit fremdenfeindlichem Gedankengut zu identifizieren oder zu sympathisieren. Der Polizeianwärter wies diese Anschuldigungen scheinbar vehement von sich und erhob Klage.

Erfolg hatte der Kläger allerdings nicht. Das Verwaltungsgericht Gießen begründete die Ablehnung der Klage nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung: Der Kläger habe durch sein Verhalten Zweifel dafür gesetzt, dass er nicht Gewähr dafür bietet, in seinem Dienst unvoreingenommen und ohne Ansehen der Person seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Zum einen würde er das Bild unkommentiert in den Gruppenchat eingestellt haben und habe über einen langen Zeitraum ohne ersichtliche Distanzierung an dem Chat teilgenommen.

Wann wird die charakterliche Eignung relevant?

Die Frage der charakterlichen Eignung wird für Beamtinnen und Beamte in unterschiedlichen Konstellationen relevant. Insbesondere bei der Verbeamtung auf Widerruf, auf Probe sowie auf Lebenszeit.

Was tun bei Problemen?

Warum die charakterliche Eignung verneint wird, ist nicht immer so klar erkennbar wie in dem geschilderten Fall und kann ganz verschiedene Gründe haben. Häufig lohnt es sich, die Beurteilung der zuständigen Behörde nicht einfach hinzunehmen, sondern sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht der sich auf das Beamtenrecht spezialisiert hat kann einschätzen, ob sich ein rechtliches Vorgehen gegen die Entscheidung lohnt.

Ich selbst habe bereits eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Fälle betreut in denen die charakterliche Eignung – angeblich – fehlte. Sprechen Sie mich gerne an, wenn ich Sie bei Ihrer Verbeamtung und Fragen zur charakterlichen Eignung unterstützen darf.

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