Hamurapi I. im alten Babylonien hatte sie.
Die Pharaonen in Ägypten hatten sie.
Auch die Römer hatten sie.
Und auch die Bundesrepublik Deutschland und ihre 16 Bundesländer haben sie.
Beamtinnen und Beamte.
Damit gibt es Beamtinnen und Beamte auf dieser Erde wahrscheinlich schon seit über 4.000 Jahren.
Mit Beamtinnen und Beamten scheint also ein tieferer Sinn und Zweck verbunden zu sein, sodass seit jeher Staaten Beamtinnen und Beamte haben.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum es in der Bundesrepublik Deutschland und ihren 16 Bundesländern Beamtinnen und Beamte gibt.
Wenn Sie wissen wollen, was in Deutschland alles zum Recht der Beamten gehört, empfehle ich Ihnen den Überblick im Beitrag „Was ist Beamtenrecht?“.
I. Warum gibt es Beamte? – Grundgesetz
Das es Beamtinnen und Beamte geben muss ergibt sich bereits aus Art. 33 GG.
Dort wird aus Art. 33 Abs. 4 und 5 GG eine institutionelle Garantie für das Berufsbeamtentum abgeleitet.
Wir könnten also sagen, dass es Beamtinnen und Beamte gibt, weil das Grundgesetz es vorsieht.
II. Warum gibt es Beamte? – Sinn und Zweck
Wir können aber auch weiterfragen.
Warum sieht das Grundgesetz in Art. 33 GG Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst vor?
In der Literatur wird das damit begründet, dass ein demokratischer Staat auf eigene Strukturen angewiesen ist und deswegen einen öffentlichen Dienst benötigt.
Die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst sollen dabei nur dem Gesetz und der Verfassung verpflichtet sein und nicht gesellschafts- oder parteipolitische Interessen.
Das soll für eine Neutralität des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sorgen.
Durch das Prinzip der Lebenszeitverbeamtung wird auch ein öffentlicher Dienst geschaffen, der nicht abhängig von der politischen Leitung ist.
Dazu gehört auch wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten durch eine ausreichende Besoldung.
Beamtinnen und Beamten sollen dadurch nicht bestechlich sein.
Darüber hinaus soll verhindert werden, dass Beamtinnen und Beamte Entscheidungen nur treffen, weil sie sonst befürchten, entlassen zu werden.
Von der damit im öffentlichen Dienst geschaffene Kontinuität, verspricht man sich ebenfalls Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger.
III. Warum gibt es Beamte? Theorie und Praxis
In der Theorie funktioniert ein Staat immer sehr gut.
Relevant ist aber die Praxis.
Und das es in der Praxis anders als in der Theorie laufen kann, hat der Gesetzgeber auch gewusst.
Beamtinnen und Beamte können zum Beispiel bestechlich sein.
Sie können fehlerhafte Entscheidungen treffen.
Und deswegen hat der Gesetzgeber mit dem Beamtenrecht auch geregelt, wie mit Fehlern im System umgegangen werden soll, was Beamtinnen und Beamte dürfen und was nicht.