kanzlei@elblaw.de
+49 (0) 40 411 89 38-0
Mo–Do 8.30–17 Uhr / Fr 8.30–16 Uhr
Lange Dauer von Disziplinarverfahren
Rückforderung von Anwärterbezügen
Verletzung innerdienstlicher Pflichten
Einstellung als Beamter – Höheres Amt als Einstiegsamt möglich!
Was ist Beihilfe?
Dienstunfähigkeit bei verweigerter Untersuchung