Sie sind Beamtin oder Beamter und haben ein rechtliches Problem mit Ihrem Dienstherrn?
Dann sollten Sie sich am besten von einem Spezialisten im Beamtenrecht beraten lassen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Erstberatungsgespräch ist, wie Sie einen Anwalt für Beamtenrecht finden, einen Termin für ein Erstberatungsgespräch vereinbaren und das Gespräch bestmöglich vorbereiten können.
#1. Erstberatungsgespräch Beamtenrecht: Wozu dient das Erstberatungsgespräch?
In einem Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt für Beamtenrecht können Sie die Sach- und Rechtslage zu Ihrem Problem in Ruhe erörtern und besprechen, wie weiter vorgegangen werden soll.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen ein Rechtsanwalt für Beamtenrecht in einem Erstberatungsgespräch zur Sach- und Rechtslage nur eine erste Einschätzung geben kann.
Eine vollständige und abschließende Bewertung der Rechtslage in einem Erstberatungsgespräch ist leider im Beamtenrecht nicht möglich.
Das hat einen Grund: Könnte man Rechtsfragen mit Sicherheit eindeutig beantworten und jedes Prozessergebnis vorhersehen, so gäbe es eigentlich keinen Anlass für aufwändige und streitige Verfahren. In der Lebenswirklichkeit ist viel zu bedenken und es lässt sich zum Beispiel nicht vorhersagen, welche Rechtsauffassungen andere Beteiligte vertreten werden.
Nach allgemeiner Meinung besteht bei einer ersten Beratung schon deshalb keine umfassende Beratungspflicht, „weil dies nur eine pauschale überschlägige Rechtsauskunft sein kann. Ein Anwalt, der bereits beim ersten Beratungsgespräch zu endgültigen Rechtsergebnissen gelangt, ist entweder ein Spezialist oder täuscht sich und den Mandanten.“ (so Dominik Kellner, „Belehrungspflichten des Anwaltes über die prozessualen Erfolgsaussichten“, in: Bundesrechtsanwaltskammer-Mitteilungen 2012, 108, 110).
Diese Meinung teile ich, selbst wenn die Gebiete betroffen sind, auf die ich spezialisiert bin.
Das Ergebnis langwieriger rechtlicher Auseinandersetzungen lässt sich nur in seltenen Fällen sicher vorhersagen.
Andererseits meine ich, dass die Erstberatung in vielen Fällen den Mandanten dabei geholfen hat, eine eigene Position zu finden.
Bei einer üblichen Beratungsdauer von bis zu einer Stunde lassen sich bei komplexen Fällen Lösungsansätze erläutern und es kann besprochen werden, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll.
#2. Erstberatungsgespräch Beamtenrecht: Was kostet das?
Ein Erstberatungsgespräch kostet 226,10 EUR inkl. USt.
Ein guter Anwalt für Beamtenrecht wird Sie über diese Kosten spätestens im Erstberatungsgespräch aufklären.
Wenn Sie über die Kosten des Erstberatungsgesprächs nicht informiert werden, fragen Sie Ihren Spezialisten im Beamtenrecht danach.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherer klären, ob die Erstberatungsgebühr übernommen wird. Ihrem Anwalt tun Sie einen gefallen, wenn Sie dann die Kontaktdaten des Versicherers, Ihre Versichertennummer sowie die Schadensnummer mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Versicherer vielleicht eine Selbstbeteiligung vereinbart haben und möglicherweise die Erstberatungsgebühr ganz oder teilweise selbst zahlen müssen.
#3. Erstberatungsgespräch Beamtenrecht: Wie finde ich einen Spezialisten für Beamtenrecht?
Es ist ziemlich schwer in Deutschland einen Rechtsanwalt zu finden, der sich auf das Beamtenrecht spezialisiert hat.
Wenn Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gefunden haben, gibt es klare Indizien, an denen Sie erkennen können, ob eine Spezialisierung auf das Beamtenrecht vorliegt.
Ein Spezialist für Beamtenrecht sollte Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein.
Ein Spezialist für Beamtenrecht sollte auf seiner Homepage den Bereich des Beamtenrechts als sein Schwerpunktgebiet ausweisen. Wenn das Beamtenrecht auf der Homepage lediglich neben mehreren dutzend anderen Rechtsgebieten aufgeführt wird, wird dieser Anwalt oder diese Kanzlei das Gebiet wahrscheinlich nicht im Schwerpunkt betreuen. Das kann für Sie als Beamtin oder Beamter von Nachteil sein.
Bitte beachten Sie: Beamtenrecht ist kein Arbeitsrecht! Sofern ein Anwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, wird häufig auch das Beamtenrecht „nebenbei gemacht“. Dabei fehlt diesen Kolleginnen und Kollegen häufig die notwendige Erfahrung im Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren und in den gerichtlichen Verfahren. Nicht selten fehlt auch schlicht das notwendige Wissen, z.B. über ungeschriebene Fristen des Beamtenrechts.
Suchen Sie sich Ihren Spezialisten für Beamtenrecht selbst aus. Gerade Rechtsschutzversicherer leiten Ihre Versicherungsnehmer gerne an Anwälte weiter, mit denen sie besondere Vereinbarungen getroffen haben. Dadurch können die Versicherer einen finanziellen Vorteil erlangen, der dazu führt, dass der beauftragte Rechtsanwalt Sie nicht mit der notwendigen Qualität vertritt. Gleiches gilt für Rechtsanwälte und sog. Gewerkschaftssekretäre die durch Gewerkschaften beauftragt werden.
Suchen Sie sich einen Spezialisten für Beamtenrecht in Ihrer Nähe. Jeder Rechtsanwalt für Beamtenrecht ist grundsätzlich in der Lage, dass er Beamtinnen und Beamte deutschlandweit beraten und vertreten kann. Die Zusammenarbeit erfordert auch nicht in jeden Fall eine Anreise, z.B. zu uns nach Hamburg. Aber überlegen Sie bitte vorher, ob Ihnen nicht die Zusammenarbeit mit einem ortsnäheren Anwalt / einer ortsnäheren Anwältin viel hilfreicher sein könnte.
Spezialistinnen und Spezialisten für Beamtenrecht in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel auf der Plattform anwalt.de. Geben Sie dort den Suchbegriff „Beamtenrecht“ und Ihre Postleitzahl an. Klicken Sie auf „Suchen“. Ordnen Sie die Trefferlist nach „Bestbewertet“. Das gibt Ihnen erste Anhaltspunkte.
#4. Erstberatungsgespräch Beamtenrecht: Erstberatungstermin vereinbaren
Wenn Sie einen auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt gefunden haben, den Sie sprechen möchten, geht es weiter:
Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt.
Wie das bei dem jeweiligen Rechtsanwalt für Beamtenrecht geht, erfahren Sie bei ihm oder ihr auf der Homepage.
Bei immer mehr Kanzleien im Beamtenrecht können Sie das Erstberatungsgespräch direkt über die Homepage vereinbaren.
Grundsätzlich können Sie auch in der Kanzlei anrufen und über die Mitarbeiter einen Termin vereinbaren.
Bitte seien Sie den Kollegen nicht böse, wenn Sie nicht sofort mit Ihnen sprechen können. Spezialisten im Beamtenrecht sind meistens stark gefragt, weil es nicht so viele von uns gibt. Der Vorteil einer Terminvereinbarung ist, dass Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt dann die Ruhe und Zeit hat, die Ihre Angelegenheit dann auch verdient.
Alternativ können Sie auch eine E-Mail an den Spezialisten für Beamtenrecht schreiben oder das Kontaktformular auf der Homepage nutzen, um ein Erstberatungsgespräch zu vereinbaren.
#5. Erstberatungsgespräch Beamtenrecht: Sachverhalt mitteilen
Wenn Sie ein Erstberatungsgespräch vereinbaren, empfehle ich Ihnen den Termin inhaltlich vorzubereiten.
Senden Sie Ihrem Spezialisten vorab eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Zwei, drei Sätze genügen häufig schon.
Dazu sollte auch gehören, dass Sie die wichtigsten Unterlagen in Kopie vorab per Post oder per E-Mail senden. Es liegt in Ihrem Interesse, dass sich der Rechtsanwalt auf den konkreten Fall vorbereiten kann.
Bei diesem Schritt können Sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vergraulen und müssen aufpassen.
Was meine ich damit?
Viele Mandantinnen und Mandanten im Beamtenrecht verstehen das Erstberatungsgespräch so, dass alles bis in das kleinste Detail vorab berichtet und erklärt werden muss, mit der Erwartung, dass der Rechtsanwalt dann nach umfangreicher kostenloser Prüfung im Erstberatungsgespräch die perfekte Lösung schlechthin anzubieten hat. Das führt mitunter dazu, dass die Mandantinnen und Mandanten komplizierte seitenlange Ausführungen (mit rechtlich nicht relevanten Inhalt) zusenden.
Diese Seiten wird ein Anwalt sehr wahrscheinlich nicht lesen, da das schlicht nicht seine Aufgabe im Wege einer Erstberatung ist.
Gleiches gilt für den Fall, wenn Sie umfangreiche Unterlagen einreichen, die z.B. mehrere Aktenordner füllen.
Diese Unterlagen wird ein Anwalt ebenfalls nicht lesen können.
Damit ist nicht gemeint, dass die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht geprüft werden können, wenn im Anschluss an das Erstberatungsgespräch ein Mandatsverhältnis zustande kommt.
#6. Erstberatungsgespräch Beamtenrecht: Wie lange dauert ein Erstberatungsgespräch?
Nach meiner Recherche gehen die meisten Spezialisten im Beamtenrecht davon aus, dass das Erstberatungsgespräch ca. 45 bis 60 Minuten dauert.
Das deckt sich mit meiner eigenen Erfahrung im Beamtenrecht.
Wie lange ein Erstberatungsgespräch tatsächlich dauert, hängt aber letztlich immer vom konkreten Fall ab. Es kann auch mal länger und mal kürzer gehen. Das ist aber eher die Ausnahme.
#7. Erstberatungsgespräch Beamtenrecht: Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht suchen zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.
Ich habe immer wieder Beamtinnen und Beamte in der Beratung die lange Zeit gezögert haben, sich einem Problem zu widmen. Da im Beamtenrecht immer wieder Fristen einzuhalten sind kann es sein, dass das diese dann schon abgelaufen sind, wenn sich Betroffene rechtlichen Rat holen.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und vereinbaren telefonisch über unsere Mitarbeiterinnen oder über unser Kontaktformular ein Erstberatungsgespräch.
Ich berate und vertrete Beamtinnen und Beamte als Spezialist für Beamtenrecht deutschlandweit. Räumlich liegt mein Schwerpunkt im Beamtenrecht in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.